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Jahre Erfahrung
Das sind wir:
Curegia – Ihre ambulante Pflege und Physiotherapie in München
Warum Curegia besonders ist
Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der häuslichen Pflege, Betreuung, Tagespflege, Beratung und Hauswirtschaft mit Sitz in München Sendling. Seit 2019 werden die Leistungen ergänzt durch die Physiotherapie. Diese interdisziplinäre Versorgung ist in Deutschland in dieser Form einzigartig.
einfach
rundum
kompetent
Rundum versorgt in jeder Lebenslage
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Karriere bei Curegia
Neben einer professionellen Arbeitsorganisation ist uns ein gutes und vertrauensvolles Miteinander wichtig. Gestalten Sie mit uns den weiteren Erfolg und werden Sie Teil unseres sympathisch-dynamischen Teams.
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Initiativbewerbung
Neben den ausgeschriebenen Stellen sind wir auch immer interessiert an einer Initiativbewerbung. Gerne auch, wenn du noch über keinerlei Erfahrung im Bereich der Pflege verfügst, dich aber in diesem Bereich einarbeiten möchtest.
Zögere nicht, wir klären gemeinsam, welche Möglichkeiten es für dich bei Curegia gibt.
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Haben Sie noch mehr Fragen? – Kein Problem!
Einen Pflegegrad erhalten Sie, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einer Begutachtung feststellt, dass Sie aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in Ihrer Selbstständigkeit dauerhaft Unterstützung benötigen. Die Einstufung erfolgt auf Basis des Grads Ihrer Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.
Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenversicherung angeschlossen. Dort fordern Sie telefonisch ein Antragsformular an, woraufhin die Pflegekasse Ihnen dieses Formular zuschickt. Sie füllen dieses aus und schicken es wieder an die Pflegekasse zurück. Wir helfen Ihnen natürlich beim Ausfüllen des Antragformulars.
Sie haben Anspruch auf Leistungen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert gewesen sind. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen – mit der vom Gesetzgeber festgelegten Schwere, wie es § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorsieht. Ihnen stehen Pflegesachleistungen, Pflegegeld und auch eine Kombinationsleistung zur Verfügung. Der Umfang dieser Leistungen ist jedoch Abhängig von dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Das sagen unsere Klient*innen
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