Pflegekonzept
Wir haben uns mit unserem Pflegedienst für das Modell der ganzheitlichen rehabilitierenden Prozesspflege von Monika Krohwinkel entschieden.
Dieses Modell bezieht die Bezugspersonen des pflegebedürftigen Menschen mit ein. Die Ressourcen und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen werden in den Vordergrund gestellt. Ziel ist es, diese zu erhalten und zu fördern und nachlassende bzw. verloren gegangene Fähigkeiten auszugleichen.
Organisation der Pflege/Pflegesystem
- Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind wir über eine Rufbereitschaft telefonisch rund um die Uhr persönlich zu erreichen.
- Wir klären die individuellen Rahmenbedingungen mit Kostenträgern, anderen Leistungserbringern, etc. unbürokratisch und zügig.
- Wir richten unser Angebot und die Pflegezeiten an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Kunden aus.
- Wir bieten unseren Kunden feste Bezugspflegepersonen.
- Unsere Pflege entspricht den aktuellen fachlichen Erkenntnissen und ist darauf ausgerichtet, das Wohlbefinden der Kunden zu stabilisieren bzw. wieder herzustellen. Dies gilt insbesondere in Krisensituationen (Sterben, Trauer, Behinderung).
- Wir achten die Privatsphäre der Patienten und suchen die Zusammenarbeit mit Bezugspersonen, wenn der Patient dies wünscht.
- Wir arbeiten eng mit anderen Berufsgruppen (Krankenhäusern, Hausärzten, Krankengymnastik, Apotheken, Hilfsmittellieferanten, Sanitätshäusern, etc.) zusammen für eine Versorgung ohne Versorgungsbrüche.
Leistungsbeschreibung
Die Einrichtung bietet Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß den jeweils aktuellen gültigen Verträgen mit den Krankenkassen und Leistungen der Pflegeversicherung gem. den jeweils gültigen Verträgen mit den Pflegekassen an.
Das Angebot richtet sich an hilfs- und pflegebedürftige, kranke Erwachsene und Menschen mit Behinderung sowie ältere Menschen.
- Die Ausführung von ärztlichen Verordnungen gem. den Richtlinien nach § 92 SGB V für häusliche Krankenpflege, z. B. Injektionen, Verbandswechsel
- Anleitung und Beratung von Patienten und Bezugspersonen in der häuslichen Pflege
- Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung und Ernährung entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung
- Hilfe bei hauswirtschaftlichen Arbeiten entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung
- Betreuung und Begleitung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
- Betreuungsleistungen nach § 45
- Organisation von Pflegehilfsmitteln in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
- Vermittlung ergänzender Dienste, z.B. Essen auf Rädern
- Vermittlung von Helfern, z.B. für Einkäufe, Botengänge, Begleitung bei Spaziergängen
- Koordination der ambulanten Versorgung